Eine Magen-OP gegen Übergewicht muss die Krankenkasse nur dann bezahlen, wenn alle anderen Wege zum Abnehmen nachweislich versagt haben. Das gelte auch bei extremem Übergewicht (Adipositas).
So lautet das Urteil des Sozialgerichts Detmold. Damit wurde die Klage einer 40-Jährigen zurückgewiesen. «Es war nicht erkennbar, dass die Versicherte das Basisprogramm nach den Leitlinien zur Therapie der Adipositas mit einem gewissen Maß an Selbstdisziplin verfolgt hat», hieß es in der Mitteilung vom 10. Februar 2011. (Az.: 5 KR 158/06).
Was muss man als Übergewichtiger machen?
Damit ist das Urteil vom 26.2.2009 rechtskräftig geworden. Nach Ansicht der Richter ist der Versicherte verpflichtet, verschiedene Diäten auszuprobieren, Bewegungs- und Ernährungstherapie in Anspruch zu nehmen und unter Umständen eine Psychotherapie zu durchlaufen oder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen zu absolvieren.
Eine operative Magenverkleinerung oder ähnliche chirurgische Maßnahmen seien bei der 40-jährigen Klägerin nicht medizinisch notwendig.
Es ist nicht so leicht eine Magen-OP bezahlt zu bekommen
Auch wenn an das Durchhaltevermögen des Betroffenen keine übersteigerten Anforderungen gestellt werden dürfen, kann der Versicherte nicht davon ausgehen, die einzelnen Schritte der konservativen Behandlung nur “abzuhaken”, um sich auf diese Weise die Voraussetzungen für eine operative Behandlung der Adipositas zu erarbeiten, hieß es.
Wenn nicht erkennbar sei, dass es dem Versicherten auf lange Sicht gelingt, seine Lebens- und Essgewohnheiten umzustellen, sei auch der Erfolg einer magenverkleinernden Operation ungewiss.